Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU entstand 1962 und bildet eine Partnerschaft zwischen europäischen Landwirten und der Gesellschaft. Sie verfolgt folgende Ziele:
- die Landwirte unterstützen, die landwirtschaftliche Produktivität verbessern und eine stabile Versorgung mit erschwinglichen Lebensmitteln sicherstellen;
- den Landwirten der Europäischen Union ein angemessenes Einkommen garantieren;
- das Klima schützen und die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen fördern;
- ländliche Gebiete und Landschaften in der gesamten EU erhalten;
- die ländliche Wirtschaft lebensfähig halten, indem Beschäftigung in der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und verwandten Sektoren gefördert wird.
Diese Politik ist für alle Mitgliedstaaten gemeinsam und wird auf europäischer Ebene verwaltet und finanziert.
Um dem geringeren Einkommen im Agrarsektor, der Abhängigkeit von Wetter und Klima und der zeitlichen Diskrepanz zwischen Verbrauchernachfrage und landwirtschaftlichem Angebot gerecht zu werden, umfasst die GAP:
- Einkommensstützung in Form von Direktzahlungen, die stabile Einkommen sichern, Landwirte für umweltfreundliche Landwirtschaft belohnen und für öffentliche Dienstleistungen entschädigen, die üblicherweise nicht durch den Markt bezahlt werden, wie die Pflege des ländlichen Raums;
- Marktmaßnahmen, die dazu dienen, schwierigen Marktsituationen zu begegnen, wie etwa einem plötzlichen Nachfragerückgang infolge eines großen Gesundheitsproblems oder Preisverfall durch ein vorübergehendes Überangebot;
- Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums durch nationale und regionale Programme, die auf die Bedürfnisse und Herausforderungen ländlicher Gebiete eingehen.
Um sich an verändernde wirtschaftliche Bedingungen und die Bedürfnisse der Bürger anzupassen und sicherzustellen, dass die europäische Landwirtschaft zukunftsfähig bleibt, wird regelmäßig eine neue GAP‑Periode ausgearbeitet.
Die neue GAP 2023–2027 passt in die Ambitionen des Europäischen Green Deal, der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie und der Biodiversitätsstrategie.
Ausgehend von der europäischen GAP‑Regelung werden drei allgemeine Ziele mit ökologischem, wirtschaftlichem und sozialem Charakter hervorgehoben:
- Förderung eines intelligenten, widerstandsfähigen und diversifizierten Agrarsektors zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit.
- Intensivierung des Umwelt- und Klimaschutzes und Beitrag zur Erreichung der unionsweiten Umwelt- und Klimaziele.
- Stärkung des sozioökonomischen Gefüges ländlicher Gebiete.
Diese werden weiter in neun spezifische Ziele ausgearbeitet, auf die die GAP reagieren muss. Zusätzlich gibt es ein horizontales Ziel:
Modernisierung der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete durch Wissensförderung und ‑austausch, Innovation und Digitalisierung sowie besseren Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Schulung.
Inhalt des flämischen GAP‑Strategieplans 2023–2027
Jeder EU‑Mitgliedstaat hat basierend auf seiner spezifischen Situation und seinen Bedürfnissen einen GAP‑Strategieplan erstellt, in dem beschrieben ist, mit welchen Maßnahmen bestimmte Ziele erreicht werden sollen. Für Belgien wurden zwei Pläne ausgearbeitet: ein flämischer und ein wallonischer GAP‑Strategieplan.
Mit einer Vielzahl an Maßnahmen möchte der flämische GAP‑Strategieplan 2023–2027 den von Europa vorgegebenen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen gerecht werden. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über die im Plan enthaltenen Elemente.
Aktiver Landwirt
Der Ausgangspunkt für die Ausarbeitung der meisten GAP‑Maßnahmen ist, dass landwirtschaftliche Unterstützung dem aktiven Landwirt gewährt werden muss, damit das GAP‑Budget gezielter eingesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde die Definition „aktiver Landwirt“ ausgearbeitet.
Konditionalität
„Konditionalität“ ist der neue Begriff für die Auflagen früherer GAP‑Perioden. Europa legt den Rahmen fest, doch Flandern konkretisiert ihn anhand regionaler Herausforderungen. Wie bisher können Landwirte die volle flächen- und tierbezogene Unterstützung nur erhalten, wenn sie die Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Klimawandel, öffentliche Gesundheit, Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten.
Zusammen mit den Ökoregelungen und den Agrarumwelt‑Klimamaßnahmen bildet die Konditionalität die grüne Architektur, die den höheren Umwelt- und Klimaambitionen Gestalt verleiht.
Maßnahmen der Direktzahlungen
Einkommensstützung
Ein wesentlicher Teil der GAP‑Mittel bleibt für die Basis‑Einkommensstützung für Nachhaltigkeit reserviert: Diese trägt zu einem fairen Einkommen der Landwirte bei, indem sie öffentliche Dienstleistungen honoriert und ungleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber Produzenten aus Drittländern ausgleicht.
Der Einstieg und die Verjüngung im Agrarsektor sind entscheidend. Daher wird die ergänzende Einkommensstützung für junge Landwirte erhöht.
Zusätzlich gibt es eine neue Maßnahme: die umverteilende Einkommensstützung, die eine gerechtere Verteilung der Unterstützung an kleinere landwirtschaftliche Betriebe durch eine Zusatzvergütung bis 30 Hektar ermöglicht.
Schließlich gibt es eine erneuerte gekoppelte Unterstützung für die spezialisierte Fleischrinderhaltung, mit Zugangsvoraussetzungen zu nachhaltigem Grünlandmanagement und Grundfutterproduktion.
Ökoregelungen
Die Ökoregelungen gehören zu den auffälligsten Neuerungen der GAP: Es handelt sich um jährlich erneuerbare Verpflichtungen, bei denen Landwirte für zusätzliche Anstrengungen entschädigt werden, die positiv zu Biodiversität, Wasserqualität, Bodenqualität, nachhaltiger Landwirtschaft, Klima und/oder Landschaft beitragen. Digitalisierung und Modernisierung spielen ebenfalls eine Rolle.
Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
Umwelt‑, klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen
Über die Agrarumwelt‑Klimamaßnahmen (einschließlich Bewirtschaftungsvereinbarungen) gehen Landwirte mehrjährige Verpflichtungen zugunsten von Umwelt, Klima, Natur und Biodiversität ein. Außerdem können Landwirte Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bei ihren Tieren ergreifen.
Investitionen
VLIF
Das VLIF wird in der neuen GAP zu einem Unternehmensfonds umgestaltet, um nachhaltige Investitionen weiter zu fördern. Die Bedingungen für VLIF‑Förderungen wurden angepasst, und die Zuschussprozentsätze erweitert – mit Nachhaltigkeit als Leitprinzip.
Maßnahmen in Natura‑2000‑Gebieten und Gebieten mit hohem Naturwert
Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Rückgang zu stoppen und den Zustand der auf EU‑Ebene geschützten Lebensräume und Arten zu verbessern.
Niederlassung junger und neuer Landwirte
Junge Landwirte werden unter anderem durch Start- und Übernahmehilfen zusätzlich unterstützt. Auch Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen oder auf eine zukunftsorientierte Unternehmensstrategie umstellen, können Unterstützung erhalten.
Zusammenarbeit
In der neuen GAP wird verstärkt auf Zusammenarbeit zwischen Landwirten sowie zwischen Landwirten und anderen Partnern gesetzt. Dies zeigt sich in der Projektarbeit des EIP. Zudem wurde eine Maßnahme ausgearbeitet, die den Einstieg in ein Tierschutzlabel fördert. Dadurch sollen Tierhalter motiviert werden, höhere Tierschutzstandards anzuwenden.
Mit LEADER können erneut lokale Entwicklungsprojekte im ländlichen Raum umgesetzt werden.
Wissensaustausch und Informationsverbreitung
Die Beratung für landwirtschaftliche Betriebe wird reformiert. Einerseits entsteht ein Wissensportfolio‑System, das Landwirten Zugang zu nachfrageorientierter Weiterbildung bietet – neu und zugeschnitten auf den eigenen Betrieb und die eigenen Pläne.
Andererseits können Landwirte weiterhin angebotsorientierte Weiterbildungen besuchen.
Zudem wird durch Demonstrationsprojekte weiter an der Bewusstseinsbildung bezüglich neuer nachhaltiger Praktiken und Techniken gearbeitet.
Sektorale Maßnahmen
Operationelle Programme Obst und Gemüse
Erzeugerorganisationen (EO) und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen (VEO) können ein operationelles Programm einreichen und durchführen, um ihre Arbeitsweise weiter zu professionalisieren und die GAP‑Ziele leichter zu erreichen.
Strategischer Plan Imkerei
Diese Maßnahme soll die Imkerei nachhaltig stärken, um Probleme im Zusammenhang mit der Bienensterblichkeit zu bewältigen, und hat zum Ziel, nachhaltige Lösungen zur Verbesserung der Produktion und Vermarktung von Imkereierzeugnissen zu bieten.
Flämisches Ländliches Netzwerk = GAP‑Netzwerk
Das Flämische Ländliche Netzwerk übernimmt die Rolle des GAP‑Netzwerks in Flandern und bleibt in der Programmperiode 2023–2027 in die Agentur für Landwirtschaft und Fischerei eingebettet.
Die Einrichtung eines nationalen GAP‑Netzwerks ist in der europäischen GAP‑Verordnung vorgesehen. Diese Netzwerke verfolgen folgende Ziele:
- Die Einbindung aller relevanten Akteure in die Umsetzung des GAP‑Strategieplans und – wo relevant – in dessen Ausarbeitung erhöhen;
- Die Verwaltung des Mitgliedstaats/der Region bei der Umsetzung des GAP‑Strategieplans und beim Übergang zu einem leistungsbasierten Umsetzungsmodell unterstützen;
- Zur Verbesserung der Qualität der Umsetzung des GAP‑Strategieplans beitragen;
- Die Öffentlichkeit und potenzielle Begünstigte über die GAP und Fördermöglichkeiten informieren;
- Innovation in Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung beschleunigen sowie Peer‑to‑Peer‑Lernen, Inklusion und Interaktion aller Akteure im Wissensaustausch fördern;
- Zur Überwachung und Bewertungskapazität beitragen;
- Die Verbreitung der Ergebnisse des GAP‑Strategieplans unterstützen.
Das zentrale Thema, zu dem das Flämische Ländliche Netzwerk in der Programmperiode 2023–2027 arbeitet, ist selbstverständlich die Gemeinsame Agrarpolitik. Dieses Thema wird weiter aufgeteilt in Subthemen: Wissen und Innovation; nachhaltiges Unternehmertum; Umwelt und Klima; Neueinsteiger in die Landwirtschaft; Biodiversität; LEADER und Zusammenarbeit.